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18. Juni 2021
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Umsatzsteuer & Vermietung: Auswirkungen für ausländischen Unternehmer
Aktuelle EuGH Rechtsprechung Titanium zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer Immobilie – Auswirkungen für ausländischen Unternehmer
Mit Urteil vom 3.6.2021 hat der EuGH in der Rechtssache C-931/19 Titanium entschieden, dass mit der Vermietung einer Immobilie, wenn keinerlei personelle Ausstattung vorhanden ist, keine feste Niederlassung („umsatzsteuerliche Betriebsstätte“) begründet wird.
Update Dezember 2021: Achtung! Änderungen bei der Umsatzsteuer für Vermieter im Ausland
Was ändert sich für Vermieter im Ausland?
Bisher wurde in Österreich von der österreichischen Finanz die Ansicht vertreten (UStR Rz 2601b), dass Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, insoweit (dh. hinsichtlich der Vermietungsumsätze) als inländische Unternehmer zu behandeln sind.
Die Mietvorschreibungen werden folglich mit 20 % öUSt – sofern die Option zur Steuerpflicht ausgeübt wird – bzw. 10 % öUSt ausgestellt und die Umsatzsteuer von den ausländischen Vermietern in Österreich abgeführt.
Mietvorschreibungen ohne Umsatzsteuer
Gemäß der aktuellen Entscheidung des EuGH wären künftig die Mietvorschreibungen an die Mieter (jedoch nur an Unternehmer und nicht Privatpersonen) ohne Umsatzsteuer mit Hinweis des Überganges der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, auszustellen. Die Vorsteuern für Eingangsleistungen iZm der Vermietung wären folglich über das Erstattungsverfahren und nicht im Wege der Veranlagung geltend zu machen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf das Judikat reagieren wird.