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Verlängerung Antrags- und Abrechnungsfristen FKZ 800.000 und Verlustersatz

Verlängerung Antrags- und Abrechnungsfristen FKZ 800.000 und Verlustersatz

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Verlängerung Antrags- und Abrechnungsfristen FKZ 800.000 und Verlustersatz

Mit Verordnung vom 20. April 2022 wurde durch das BMF (überraschend) eine Verlängerung der Abrechnungsfristen iZm mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 und dem Verlustersatz eingeführt.

Dies betrifft die folgende Fallgruppen:

Fallgruppe 1: Vorschuss auf FKZ 800.000 im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt

Wenn der Antrag auf den FKZ 800.000 oder eine Rückzahlung des Vorschusses an die COFAG nicht bis zum 31.3.2022 erfolgt sind, kann im Zeitraum 25. April – 30. Juni 2022 der fehlende Antrag auf Gewährung eines FKZ 800.000 eingebracht werden.

Fallgruppe 2: Antrag auf FKZ 800.000 oder Verlustersatz Tranche 1 gestellt, kein Antrag Tranche 2 eingebracht

Wenn die Möglichkeit der Auszahlung des FKZ 800.000 bzw des Verlustersatzes in Tranchen in Anspruch genommen wurde und eine Tranche 1 (80% des voraussichtlichen FKZ 800.000, 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes) beantragt, aber weder eine Endabrechnung (Tranche 2) oder eine Rücknahme des Antrags oder Rückzahlung des Auszahlungsbetrags aus der Tranche 1 bis 31. März 2022 vorgenommen wurde, kann im Zeitraum 25. April – 30. Juni 2022 diese Endabrechnung (Antrag der Tranche 2) vorgenommen werden.

Fallgruppe 3: Änderung des Antrags FKZ 800.000 oder Verlustersatzes Tranche 2

Unternehmen die (nur) eine Abrechnung des FKZ 800.000 oder des Verlustersatzes nach der Tranche 2 zeitgerecht per 31. März 2022 vorgenommen haben, können diesen Antrag im Zeitraum 25. April – 30. Juni 2022 abändern.

Unternehmen, welche bis zum 31. März 2022 keinen Antrag FKZ 800.000 oder Verlustersatz eingebracht haben, können im Rahmen der verlängerten Antragsfristen keinen solchen Antrag mehr einbringen.

  • TPA Tipp: Prüfen Sie, ob die Endabrechnung des FKZ 800.000 bzw des Verlustersatzes rechtzeitig vorgenommen wurde oder eine Abänderung des Antrags bis zum 30. 6. 2022 erforderlich ist.

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