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18. Oktober 2021
Lesezeit: 2
min.
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Vorsteuerabzug: Elektrofahrzeuge
Mindestens 10 % unternehmerische Nutzung auch bei Überlassung an Dienstnehmer
Was Sie als Unternehmer über den Vorsteuerabzug & Elektrofahrzeuge in Österreich wissen sollten: Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist durch zahlreiche Förderungen und durch steuerliche Vorteile wie
- Vorsteuerabzug (Elektrofahrzeuge) und
- Entfall des Sachbezuges bei Privatnutzung durch Dienstnehmer sowie
- Entfall der damit verbundenen Lohnnebenkosten
nach wie vor attraktiv. Unternehmen haben sich deshalb vermehrt für Elektrofahrzeuge als Firmenwagen entschieden. Dabei wird jedoch mitunter übersehen, dass der Vorsteuerabzug nur zusteht, wenn das Fahrzeug entsprechend unternehmerisch genutzt wird und die Höhe der Anschaffungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Insbesondere das Verhältnis zwischen unternehmerischer und privater Nutzung rückt zunehmend in den Fokus von Betriebsprüfern.
Angemessenheitsgrenze prüfen
Ob ein Vorsteuerabzug zur Gänze oder nur teilweise zusteht oder ein solcher Abzug gar nicht erlaubt ist, hängt von der Höhe der Anschaffungskosten ab.
Wird ein Elektrofahrzeug unternehmerisch genutzt, steht bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug – abhängig von den Anschaffungskosten – AK – wie folgt zu:
AK bis EUR 40.000 | voller Vorsteuerabzug |
AK zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 | voller Vorsteuerabzug, jedoch anteilige Eigenverbrauchsbesteuerung |
AK über EUR 80.000 | kein Vorsteuerabzug |
Unternehmerische Nutzung von mindestens 10 %
Eine der allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10 % für das Unternehmen genutzt wird. Diese Mindestnutzung ist auch bei der Überlassung an Dienstnehmer zu beachten und soll zukünftig bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft werden. Während im Außendienst die 10%-Grenze wohl problemlos nachweisbar sein sollte, ergeben sich bei jenen Mitarbeitern, die den Firmen-PKW nicht täglich für das Unternehmen nutzen (zB Rechnungswesen), mitunter Schwierigkeiten. Denn die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten als NICHT-unternehmerische Privatfahrten.
TPA Tipp für Elektroautos: Fahrten für das Unternehmen sollten zur Dokumentation aufgezeichnet werden. Wir empfehlen die lückenlose Führung eines Fahrtenbuches, um im Falle einer Überprüfung gegenüber der Finanzverwaltung für den Vorsteuerabzug einen Nachweis über die unternehmerische Mindestnutzung von zumindest 10 % erbringen zu können.
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