28. Mai 2018
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Die VRV 2015: Rechnungswesen für Kommunen
Der Rechnungsabschluss nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) besteht u.a. aus der Ergebnis-, der Finanzierungs- und der Vermögensrechnung.
Was Kommunen bei der Umstellung des Rechnungswesens unbedingt beachten sollten
Die VRV2015 bringt notwendige Anpassungen im Rechnungswesen. Alle erforderlichen Informationen und Daten sollten jetzt schon entsprechend erfasst und verwaltet werden.
1. Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung sind Erträge und Aufwendungen im Zeitpunkt der Verursachung – unabhängig vom Zahlungsfluss – anzusetzen. Sie werden damit im Rechnungsabschluss in jener Periode ausgewiesen, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
2. Finanzierungsrechnung
In der Finanzierungsrechnung sind die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen zu erfassen.
3. Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung zeigt den Vermögensbestand und die laufenden Änderungen des Vermögens. Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen. Geschäftsvorfälle, die am Rechnungsabschlussstichtag (31.12.) bereits bestanden haben, sind in die Abschlussrechnungen aufzunehmen.
Um diesen Anforderungen nachkommen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, dabei ist einiges zu beachten. Kontaktieren Sie unsere Experten an 12 Standorten in Österreich!