17. Januar 2020
Lesezeit: 1
min.
publikationen
UID-Check
Ab Jahresbeginn 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zum Zeitpunkt jeder innergemeinschaftlichen Lieferung die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Geschäftspartners – im In- und Ausland – gültig und richtig sein muss. Das heißt für Sie: die UID-Nummern Ihrer Kunden sind laufend zu überprüfen und diese Kontrolle muss dokumentiert werden, anderenfalls steht die Steuerfreiheit nicht zu.
Zeit & Kosten sparen mit dem UID-Check
Wir empfehlen auch die UID-Nummern Ihrer Lieferanten regelmäßig zu überprüfen, damit Ihnen der Vorsteuerabzug jedenfalls zusteht.
Zeit und Kosten sparen TPA unterstützt Sie mit dem UID-Check und überprüft für Sie automatisiert und regelmäßig alle UID-Nummern Ihrer Kunden und Lieferanten auf ihre Existenz und Gültigkeit.