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Nachhaltigkeitsbericht / Regulatorik

Nachhaltigkeitsbericht / Regulatorik

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, verpflichtend durchzuführen und im Lagebericht abzubilden.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für manche Unternehmen bereits gesetzlich vorgegeben, darüber hinaus berichten Unternehmen freiwillig, um sich am Markt entsprechend zu positionieren. Der Umfang eines Nachhaltigkeitsberichts ist vom genutzten Berichtsstandard abhängig. Der Bericht beinhaltet beispielsweise die Geschäftsstrategie, sowie interne Richtlinien und Prozesse im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Darüber hinaus werden konkrete Nachhaltigkeitsziele, KPIs, sowie Abläufe im Risikomanagement des Unternehmens abgebildet.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Kommission beauftragt, einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu entwickeln, welche verpflichtend gemäß der CSRD anzuwenden sind. Diese Standards, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), liegen als delegierte Verordnung vor. Sektorspezifische, sowie KMU bezogene Standards werden folgen.

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich

Regulatorisch gibt es auf EU-Ebene die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die in Österreich im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt ist und seit dem Geschäftsjahr 2017 von großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und öffentlichem Interesse anzuwenden ist. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die NFRD von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst, welches in Österreich in Form des Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) umgesetzt wird. Diese Richtlinie erweitert einerseits maßgeblich den Berichtsumfang, andererseits auch den Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, das bedeutet, dass mehr Unternehmen davon verpflichtet sind über ESG Themen zu berichten. Abhängig von bestimmten Unternehmenskenngrößen ergeben sich Unterschiede, wann ein Unternehmen erstmals zu berichten hat.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Kommission beauftragt, einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu entwickeln, welche verpflichtend gemäß der CSRD anzuwenden sind. Diese Standards, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), liegen als delegierte Verordnung vor. Sektorspezifische, sowie KMU bezogene Standards werden folgen.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Auf freiwilliger Ebene können bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung global anerkannte Berichterstattungsstandards, insbesondere die GRI-Standards herangezogen werden. Auch ESRS können freiwillig angewendet werden. Das Verfassen des ersten Nachhaltigkeitsberichts kann aufgrund der notwendigen Implementierung von Systemen und Prozessen zur ESG Datenerhebung und -erfassung einen deutlichen Zeit- und Ressourcenaufwand bedeuten. Es empfiehlt sich deshalb zeitgerecht mit der Implementierung zu beginnen.

Unsere Leistungen in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung

In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung können wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Beratung zu verschiedenen Berichtsstandards (GRI, CSRD/ ESRS)
  • Identifikation der Gesellschaften bzw. der Gruppe, ob diese unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen sowie Analyse von Befreiungsmöglichkeiten
  • Expert Opinion hinsichtlich Berichtspflicht/ Berichtsgrenzen von komplexeren Gruppenstrukturen beziehungsweise Konzernstrukturen
  • Analyse der Wertschöpfungskette des Unternehmens hinsichtlich ESG-relevanter Themen
  • Stakeholderidentifkation und Stakeholderaustausch
  • Vorbereitung und Durchführung einer (doppelten) Wesentlichkeitsanalyse
  • Begleitung bei Festlegung der KPIs und der Datensammlung
  • Unterstützung bei der Definition von Zielen, Strategien und Maßnahmen
  • Verfassen des Nachhaltigkeitsberichts
  • Konformitätsprüfung Ihres Berichts

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