Konzernsteuerrecht – Entlastung an der Quelle – Ansässigkeitsbescheinigung

Konzernsteuerrecht – Entlastung an der Quelle – Ansässigkeitsbescheinigung

Konzernsteuerrecht – Entlastung an der Quelle – Ansässigkeitsbescheinigung

In diesem Video teilen die Experten wichtige Erkenntnisse und praktische Tipps im Bereich des internationalen Steuerrechts, speziell zur Entlastung an der Quelle durch Ansässigkeitsbescheinigungen.

Was erwartet Sie in diesem Video?

  • Rechtlicher Hintergrund: Die beschränkte Steuerpflicht im Inland, insbesondere für kaufmännische oder technische Beratung, unterliegt einer Besteuerung über Abzugsteuer von 20%. Das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine Entlastung an der Quelle.
  • DBA-Entlastung: Für die Entlastung an der Quelle ist die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung und/oder einer Substanzbestätigung erforderlich. Ohne die erforderliche Dokumentation ist keine Entlastung möglich. Ein jährliches Formular zur Auflistung der Zahlungen kann die Prozesse vereinfachen.
  • Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen in der Metallgießereibranche beauftragt ein deutsches Beratungsunternehmen für Prozessoptimierung. Die erforderlichen Dokumente wurden jedoch erst Jahre nach der Zahlung vorgelegt, was zu Problemen führte.
  • Bedeutung für die Praxis: Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass für die Entlastung an der Quelle die Dokumentationsanforderungen erfüllt sein müssen. Es gibt jedoch einen Spielraum bezüglich der Fristen für die Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung.
  • Tipps für die Praxis: Die Experten betonen die Bedeutung der rechtzeitigen Vorlage der Dokumente und weisen auf mögliche Toleranzen hin, die jedoch ihre Grenzen haben.

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