UpToTax Konzernsteuerrecht – Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

UpToTax Konzernsteuerrecht – Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

UpToTax Konzernsteuerrecht – Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

 Die Folge 6. von UpToTax Konzernsteuerrecht mit Christian Fichtinger befasst sich mit dem Thema der Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen.

§ 13 Abs 4 Z 1 KStG erlaubt die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven von Beteiligungen auf neu erworbene Kapitalanteile, wenn diese mehr als 10% ausmachen. Die bisherige Verwaltungspraxis wendete dies auf Kapitalerhöhungen (mit Agio) einer 100%igen Tochtergesellschaft an.

Erkenntnisse des VwGHs

  • Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Beteiligungsausmaß sich um mehr als 10% erhöhen muss.
  • „Unmittelbare“ Anschaffungskosten gelten als Obergrenze für die Übertragung.
  • Gesellschafterzuschüsse ermöglichen keine Übertragung stiller Reserven.
  • Eine Übertragung ist möglich, wenn das Agio den über das Nominale hinausgehenden Wert des Anteils abgilt.

TPA Tipp

  • Zweifelsfragen, wie z.B. Substanzgenussrechte, sollten berücksichtigt werden.
  • Die Neugründung von Tochtergesellschaften bietet Gestaltungsspielraum.

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