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29. Januar 2024
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UpToTax Konzernsteuerrecht – Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen
Die Folge 6. von UpToTax Konzernsteuerrecht mit Christian Fichtinger befasst sich mit dem Thema der Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen.
§ 13 Abs 4 Z 1 KStG erlaubt die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven von Beteiligungen auf neu erworbene Kapitalanteile, wenn diese mehr als 10% ausmachen. Die bisherige Verwaltungspraxis wendete dies auf Kapitalerhöhungen (mit Agio) einer 100%igen Tochtergesellschaft an.
Erkenntnisse des VwGHs
- Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Beteiligungsausmaß sich um mehr als 10% erhöhen muss.
- „Unmittelbare“ Anschaffungskosten gelten als Obergrenze für die Übertragung.
- Gesellschafterzuschüsse ermöglichen keine Übertragung stiller Reserven.
- Eine Übertragung ist möglich, wenn das Agio den über das Nominale hinausgehenden Wert des Anteils abgilt.
TPA Tipp
- Zweifelsfragen, wie z.B. Substanzgenussrechte, sollten berücksichtigt werden.
- Die Neugründung von Tochtergesellschaften bietet Gestaltungsspielraum.